Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug technische Veränderungen oder An- und Umbauten vorgenommen haben, ist in vielen Fällen eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO erforderlich. Als qualifizierter Prüfingenieur unterstütze ich Sie dabei, Ihre Fahrzeugmodifikationen rechtssicher und ordnungsgemäß abnehmen zu lassen. Ziel dieser Prüfung ist es, sicherzustellen, dass alle Änderungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs weiterhin gewährleistet ist.

Im Rahmen der Änderungsabnahme werden unter anderem folgende Punkte geprüft:

  • Übereinstimmung mit Gutachten und Nachweisen
    wie Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ECE-Dokumente oder individuelle Gutachten

  • Sicherheits- und Funktionsprüfung
    Bewertung, ob die Veränderungen die Fahrsicherheit, Lenkbarkeit, Bremsanlage, Abgaswerte oder das Gesamtfahrverhalten beeinflussen

  • Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis
    Kontrolle, ob die Fahrzeugänderungen zulässig sind und die Betriebserlaubnis weiterhin besteht oder angepasst werden muss

  • Dokumentation für die Zulassungsstelle
    Ausstellung der erforderlichen Prüfbescheinigung.

Durch die Änderungsabnahme wird sichergestellt, dass Ihr umgebautes Fahrzeug alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und ohne Risiko im Straßenverkehr bewegt werden darf.